Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Arbeits- und Geschäftsbedingungen basieren auf den Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

§ 1 Vertragsverhältnis

1.1 Jeder uns erteilte und von uns übernommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag mit lizenzrechtlichem Einschlag.

1.2 Wir arbeiten nur im festen Auftrag im Sinne des § 631 BGB in Verbindung mit § 2 des Urheberrechtgesetzes.

§ 2 Urheberrecht

2.1 Unsere Vorschläge und Entwürfe sowie DTP-Realisierungen stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtgesetz gilt. Ohne unsere Erlaubnis dürfen sie weder im

Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

2.2 Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.

2.3 Als Gestalter/Urheber sind wir dazu berechtigt, uns zu jeder Zeit als Autor der von uns geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen, diese für unsere Eigenwerbung als Referenzen zu nutzen und zu

signieren. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Copyright/Nutzungsrecht

3.1 Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung, d. h. Entwurfs- und

Lizenzvergütung, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.

3.2 Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchem Umfang ihm Nutzungsrechte am Werk

abgetreten worden sind.

3.3 Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für Nachauflagen, die Wiedergabe eines Entwurfes oder Teilen davon in einem

anderen, als dem vereinbarten Format (z. B. DIN A4 als DIN A5), für andere Werbemittel (z. B. ein Plakatentwurf als Prospektgestaltung) oder für die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an

Dritte.

3.4 Unsere Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzvergütung abhängig.

§ 4 Vergütung

4.1 Eine unentgeltliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufsüblich und werden von uns abgelehnt.

4.2 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart

worden ist.

4.3 Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge/Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions-/Entwurfsvergütung). Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle

unsere Zustimmung und die Bezahlung einer Lizenzvergütung voraus.

4.4 Die Angebots- und Abrechnungsmodi setzen sich u. a. aus folgenden Leistungen zusammen. Diese Leistungen variieren je nach Art und Umfang des Auftrages und werden in Kostenstellen

zusammengefasst:

• Visuelle Konzeption (Ideenfindung, Recherche, Layout, Copyright/Nutzungsrechte s. a. § 3, visuelle Ausarbeitung des Konzeptes als Präsentationsgrundlage, welche dem Auftraggeber in Form von

Gestaltungselementen (Text, Bilder, Headlines) von der späteren Ausführung ein hinreichendes Bild vermittelt.

• DTP-Realisation/RZ (Reinzeichnung, satztechnische Fertigstellung)

• Bilder 1 (Recherche, Agenturfundus)

• Bilder 2 (Recherche, ArtBuying) Einkauf von Bildmaterial über Zulieferer (Bildagenturen), die bei der Rechnungslegung als Fremdkosten ausgewiesen werden. Die Nutzungshonorare der Fremdbilder

richten sich nach Auflage, Platzierung, Abbildungsgröße und Verwendungsdauer bzw. -zweck. Die Nutzungsrechte müssen jeweils job- bzw. auftragsbezogen (Nachdrucke, Adaptionen, weiterführende

Nutzung) neu erworben werden. Es werden generell keine Daten der Fremdbilder an den Auftraggeber weitergegeben. Für weitere Verwendungen ohne Absprache oder eigenmächtigen Nachdruck von

Seiten des Auftraggebers übernimmt die Agentur keine Haftung. Es ist Sache des Auftragsgebers, nachzuweisen, in welchem Umfang ihm Nutzungsrechte an Fremdbildern abgetreten worden sind.

• Bilder 3 (FotoShooting: u. a. Fotograf mit Assistenz, Equipment, Models, Requisite)

• Text 1 (Recherche, Kreation)

• Text 2 (Korrektorat)

• Lithografie/EBV (Farbanpassungen, Bilddatenoptimierungen, Composings, Freistellungen, Aufbau, Druckvorlagenherstellung/Proofs, Scans)

• Autorkorrekturen (Satz, Bild, Layout: vom Manuskript abweichende Änderungswünsche des Auftraggebers)

• Produktionsüberwachung: Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem

Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

• Datentransfer (PDFs/wetransfer/DVDs)

• Druck (Auflagendruck, Andrucke, Verarbeitung, Konfektionierung, Druckbetreuung: überwachende/koordinierende Leistungen wie Andruck-Kontrolle, Druckabnahme etc. und die ggf. anfallenden

Fahrkosten/Kurierfahrten

4.5 Für die Bestellung von Fremdleistungen wird der Agentur im Rahmen des ihr übertragenen Auftrages Vertretungsvollmacht eingeräumt.

§ 5 Zahlungskonditionen

5.1 Unsere Rechnungen zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer sind sofort (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug zahlbar. Bei Fristüberschreitungen werden zusätzliche Zinsen in Höhe der jeweils

banküblichen Kreditzinsen und Mahngebühren fällig. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.

5.2 Liegt ein Angebot vor, gelten die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

5.3 Bei größeren Aufträgen werden Akontozahlungen berechnet, und zwar in der Regel 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Auftragsablieferung und 1/3 bei Schlussabrechnung.

5.4 Alle Media-Dispositionen unterliegen der Vorauszahlung, d. h. Schaltungskosten sind generell vor dem Schaltungstermin an die Agentur zu überweisen.

§ 6 Sonstiges

6.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit (nach Absprache).

6.2 Alle Vorschläge/Entwürfe, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben unser geistiges Eigentum.

6.3 Bei Präsentationen bleiben die vorgestellten bzw. abgegebenen Unterlagen Eigentum der Agentur und sind nach angemessener Frist (nach Absprache) spätestens jedoch nach Aufforderung,

unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer oder beschädigter Rückgabe, im Falle einer Auftragsablehnung sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe einer zusätzlichen

Entwurfsvergütung zu verlangen.

6.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

6.5 Von jedem unter Zugrundelegung unserer Vorschläge/Entwürfe realisierten Werbemittel sind uns entsprechende Belegexemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen.

6.6 Vor der Endrealisierung (Druck oder andere Vervielfältigungsarten, Interneteinschaltung, CD-Produktion, Mediaschaltungen etc.) ist uns nach Prüfung eine Imprimatur durch den Auftraggeber zu

erteilen.

6.7 Für die warenzeichen- und wettbewerbsrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit unserer Vorschläge/Entwürfe übernehmen wir die Haftung nur aufgrund besonderer schriftlicher

Vereinbarung.

6.8 Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies

gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

6.9 Die uns vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle, Requisiten etc.) werden unter der

Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber über die entsprechenden Rechte verfügt. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände etc. versichert werden, so hat der Auftraggeber die

Versicherung selbst zu besorgen.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort ist Düsseldorf.

7.2 Gerichtsstand ist Düsseldorf. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

7.3 Die Ungültigkeit einer der Einzelpunkte der vorliegenden Arbeits- und Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

7.4 Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: April 2009

Der Mensch lebt nicht nur vom Brot allein ... nach einer Weile braucht er auch einen Drink. Woody Allen